Teilnahmeberechtigung und Kriterien
Sie müssen ein großes Lebensmittelunternehmen sein, das die folgenden allgemeinen Kriterien erfüllt:
- Die Auszeichnung "Käfigfrei" 2017 ist ein Mehrartenpreis für die folgenden Arten: Legehennen, Schweine, Kaninchen, Wachteln und Enten. Die Antragsteller müssen mindestens zwei der relevanten Arten in ihrer Lieferkette haben. Für Unternehmen mit nur einer Art in ihrer Lieferkette haben Sie möglicherweise Anspruch auf einen unserer anderen ‚Guten Landwirtschaftstierwohl‘ Auszeichnungen.
- Antragsteller müssen die Kriterien für alle relevanten Arten in ihrer Lieferkette erfüllen.
- Bewerber müssen die Kriterien für alle Produktkategorien erfüllen.
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Die Auszeichnung wird nach Regionen vergeben (z. B. Europa oder Nordamerika). Alle Unternehmen in der Region müssen die Auszeichnungs-kriterien erfüllen.
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Die Auszeichnung richtet sich an große Lebensmittelunternehmen und an Einzelhändler und gilt für alle Eigenmarkenprodukte, einschließlich Tertiärmarken.
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Die Antragsteller müssen die Kriterien für aktuelle Richtlinien erfüllen oder eine Verpflichtungserklärung ablegen, um diese innerhalb von 5 Jahren zu erreichen.
Unternehmen, die aktuelle Richtlinien oder Verpflichtung zur Gewährleistung höherer Tierschutzstandards für eine bestimmte Art oder Lieferkette haben, können sich möglicherweise für einen unserer anderen ‚Guten Landwirtschaftstierwohl‘ Auszeichnungen bewerben.
Wohlfahrtskriterien nach Arten
Die Wohlfahrtskriterien, die für jede Art zu erfüllen sind, lauten wie folgt:
Legehennen:
- Es dürfen keine Produkte von Hühnerhaltung in kargen Batteriekäfigen bezogen werden, einschließlich Schaleneier, Eiprodukte und Zutaten oder Fleisch von Legehennen
- Aktuelle Richtlinien oder Verpflichtungen bestehen, die die folgenden Kriterien innerhalb von 5 Jahren zu erfüllen:
- Es dürfen keine ganzen Eier, Eiprodukte oder Zutaten oder Fleisch von Legehennen, die aus Hühnern in angereicherten Käfigen stammen, bezogen werden.
- Käfigfrei muss in Ihre Beschaffungsrichtlinien aufgenommen werden
Schweine:
- Aktuelle Richtlinien oder Verpflichtungen bestehen, die folgenden Kriterien innerhalb von 5 Jahren zu erfüllen:
- Während der Trockenzeit, einschließlich des Beobachtungszeitraums, keine Bewegungseingrenzung (Sauenstall)
- Keine Bewegungseingrenzung während der Stillzeit (Abferkelkisten)
- Das Verbot für die Verwendung von Bewegungseingrenzung (d. H. Sauställe und Abferkelkisten) muss in Ihre Beschaffungsrichtlinien aufgenommen werden
Kaninchen:
- Aktuelle Richtlinien oder Verpflichtungen bestehen, die folgenden Kriterien innerhalb von 5 Jahren zu erfüllen:
- Es dürfen keine Fleischprodukte von Kaninchen bezogen werden, die in Käfigsystemen gehalten werden. Fleischkaninchen und Zuchtkaninchen sollten nur in Gruppen gehalten werden (eine individuelle Haltung während des Geburtsvorganges und Stillens ist zulässig).
- Käfigfrei muss in Ihre Beschaffungsrichtlinien aufgenommen werden
Wachteln:
- Aktuelle Richtlinien oder Verpflichtungen bestehen, die folgenden Kriterien innerhalb von
- In Käfigsystemen dürfen keine ganzen Eier, Eierprodukte oder Fleisch von Wachteln bezogen werden
- Käfigfrei muss in Ihre Beschaffungsrichtlinien aufgenommen werden
Enten:
- Es dürfen keine Produkte von Enten die in Käfigen gehalten werden stammen, sowohl für die Stopfleberproduktion (foie gras), als auch für die Entenfleischprodukten
- Aktuelle Richtlinien oder Verpflichtungen bestehen, die die folgenden Kriterien innerhalb von 5 Jahren zu erfüllen:
- Keine Fleischprodukte von Enten dürfen aus Käfigsystemen bezogen werden
- Käfigfrei muss in Ihre Beschaffungsrichtlinien aufgenommen werden.
Wenn Sie sich für eine Auszeichnung ‚Käfigfrei‘ bewerben möchten, wenden Sie sich bitte an eines der Food Business team.
Hinweis: Die endgültige Entscheidung über die Unternehmensberechtigung für die ‚Käfig-frei‘ Auszeichnung liegt im Ermessen des Food Business-Teams von Compassion in World Farming.